1. Geltungsbereich, Rangfolge
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Palancart (nachfolgend „Palancart“) und dem Kunden über Leistungen in den Bereichen Web- und App-Entwicklung, UX/UI-Design, Beratung zu IT-/Datenschutz-Themen sowie Cybersecurity.
Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit Verbrauchern schließt Palancart grundsätzlich keine Verträge auf Grundlage dieser AGB.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Palancart ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarungen/Angebot/Leistungsbeschreibung, (2) diese AGB, (3) gesetzliche Regelungen.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsarten
Palancart erbringt je nach Vereinbarung Werkleistungen (z. B. Erstellung einer Website/App mit vereinbartem Funktionsumfang) oder Dienstleistungen (z. B. Beratung, Audits, UI-Konzepte, Prototyping, Betrieb/Support).
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, dem Statement of Work (SOW) oder der Leistungsbeschreibung. Agile Vorgehensweisen sind zulässig; Zwischenergebnisse können in Sprints/Milestones definiert werden.
Drittleistungen/Software von Dritten (z. B. Lizenzen, Hosting, APIs) sind nur umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Hosting/Wartung/Support sind eigenständige Leistungen und nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Vertragsbestandteil.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig und vollständig alle Informationen, Inhalte (Texte, Bilder, Logos), Zugänge (z. B. Hosting, App-Stores), Testnutzer, Ansprechpartner und Entscheidungen bereit.
Der Kunde sichert zu, an allen bereitgestellten Inhalten notwendige Rechte zu besitzen und stellt Palancart von Ansprüchen Dritter frei.
Verzögert sich die Leistungserbringung wegen fehlender Mitwirkung, verlängern sich Fristen angemessen. Palancart kann entstehenden Mehr-/Stillstandsaufwand zu den vereinbarten Sätzen abrechnen.
4. Termine, Verzug, höhere Gewalt
Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Gerät Palancart in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Ausfälle von Leitungsnetzen, Angriffe, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen) befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
5. Change Requests (Leistungsänderungen)
Änderungswünsche können jederzeit eingebracht werden. Palancart prüft Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung und unterbreitet ein Änderungsangebot.
Bis zur Annahme des Änderungsangebots wird die Arbeit auf Basis des bisherigen Vertrags fortgeführt.
Kleinere Änderungen, die < 4 Person-Stunden bleiben, kann Palancart ohne separates Angebot zu Listen-/Tagessätzen abrechnen.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
Es gelten die im Angebot/SOW genannten Festpreise, Budgets oder Zeit-und-Material-Sätze. Alle Preise verstehen sich netto. Palancart rechnet aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ohne Umsatzsteuer ab.
Sofern nicht anders vereinbart: 40 % bei Auftrag, 40 % nach erstem funktionsfähigem Meilenstein, 20 % nach Abnahme/Go-Live; Dienstleistungen monatlich nach Aufwand. Zahlungsziel: 14 Tage netto.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis.
Reise- und Nebenkosten (z. B. Stock-Lizenzen, Schriften) werden nach Nachweis berechnet, sofern nicht im Festpreis enthalten.
7. Abnahme bei Werkleistungen
Palancart legt dem Kunden das Werk zur Abnahme vor. Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden.
Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Vorlage keine Abnahmeerklärung und wird die Nutzung aufgenommen oder das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß eingesetzt, gilt die Leistung als abgenommen.
Im Rahmen der Abnahme festgestellte Mängel werden von Palancart innerhalb angemessener Frist nachgebessert.
8. Nutzungsrechte, Open-Source, Referenzen
Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den von Palancart individuell geschaffenen Arbeitsergebnissen (Code, Designs, Texte) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.
Exklusive Rechte oder die Herausgabe von Rohdaten/Projektdateien/Quellcode-Repos bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
Open-Source-Software darf eingesetzt werden. Deren Nutzung unterliegt den jeweiligen OSS-Lizenzen; Rechte werden insoweit nicht übertragen.
Drittinhalte (z. B. Fonts, Stock-Fotos) werden lizenziert, soweit vereinbart; Nutzungsrechte richten sich nach den Bedingungen des Anbieters.
Palancart darf das Projekt nach Go-Live als Referenz (Logo, Kurzbeschreibung, Screenshot/Link) nennen. Der Kunde kann dem aus wichtigem Grund widersprechen.
9. Gewährleistung/Mängelrechte
Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche im B2B-Verhältnis 12 Monate ab Abnahme beträgt; ausgenommen sind Fälle von Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
Bei Dienstleistungen schuldet Palancart keinen konkreten Erfolg, sondern eine fachgerechte Leistung.
Cybersecurity-Leistungen reduzieren Risiken, können aber absolute Sicherheit nicht garantieren. Der Kunde bleibt verantwortlich für Betrieb, Patching, Backups, Berechtigungen und gesetzliche Pflichten.
10. Haftung
Palancart haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Palancart nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden; mittelbare Schäden und entgangener Gewinn sind ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Datenschutz, Vertraulichkeit
Palancart verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzgesetzen. Die Datenschutzerklärung ist unter /datenschutz abrufbar.
Soweit Palancart für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).
Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen streng vertraulich.
12. Einsatz von Subunternehmern
Palancart darf geeignete Subunternehmer einsetzen. Palancart bleibt gegenüber dem Kunden verantwortlich; Datenschutz- und Geheimhaltungspflichten werden vertraglich weitergegeben.
13. Beistellung/Übergabe von Systemzugängen
Der Kunde stellt notwendige System-/Admin-Zugänge bereit. Palancart erstellt nach Projektende eine geordnete Übergabe (z. B. Zugangsliste, Deploy-Hinweise).
Produktionszugänge können auf Wunsch des Kunden bei ihm verbleiben; dadurch entstehende Verzögerungen gehen zu seinen Lasten.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit zulässig – Heidelberg.
Palancart nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend, sofern nicht anders vereinbart).
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.